Unfall und Schadensersatz




Verkehrsunfall und Schadensersatz
1. Der Anwalt, der Ihren Schaden nach einem Verkehrsunfall reguliert, ist faktisch kostenfrei.
Ihr Unfallgegner hat die Ihnen entstehenden Anwaltskosten, deren Höhe sich nach Ihrem wirtschaftlichen Interesse
(berechtigte Höhe des Schadensersatzanspruches) richtet, bis zu der Höhe zu ersetzen, als sie dadurch entstehen, dass
Sie berechtigte Ansprüche geltend machen.
Sie wiederum beauftragen den Anwalt richtigerweise mit der Durchsetzung der berechtigten Ansprüche aus dem
Verkehrsunfall. Demgemäß entstehen bei dem Anwalt außergerichtlich regelmäßig nur Ansprüche, die von der
Gegenseite zu tragen sind.
Ausnahmen gibt es dort, wo der Unfallhergang streitig ist oder Rechtsfragen oder Rechtsprobleme von den Gerichten
nicht einheitlich entschieden werden und die Versicherer die Auseinandersetzung suchen.
Für diesen Fall empfehle ich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Folgen Sie dem vorstehenden Link, dort
erfahren Sie näheres zum Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht.
2. Schadensmanagement der Haftpflichtversicherer
Die Haftpflichtversicherer haben in den zurückliegenden Jahren weder Kosten noch Mühen gescheut, für ihre jeweiligen
Gesellschaften ein so genanntes Schadensmanagement aufzubauen.
So werden seit 1999 die rund 16.000 und Notrufsäule an den deutschen Autobahnen von der GDV Dienstleistung-GmbH
und Co. KG in Hamburg "betreut". GDV steht hierbei für "Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft".
Auch mit dem kostenlosen Notruf über das Mobiltelefon 0800 Notfon D gelangen Sie zur Notrufzentrale der Versicherer.
Der Erwerb des Netzes der Notrufsäule soll 170.000.000 ,00 DM gekostet haben. Zudem wendet die
Versicherungswirtschaft erhebliche Summen auf, um dieses Netz zu betreiben.
Die Versicherungswirtschaft macht keinen Hehl daraus, dass mit dieser Investitionen Kosten gespart werden sollen. Eine
Kostendämpfung bei den Versicherern kann nach diesseitiger Auffassung nur zulasten der Geschädigten erfolgen, wenn
der Kostendämpfung Investitionen in dreijähriger Millionenhöhe vorangehen.
Warum Sie skeptisch sein sollten, wenn der gegnerische Versicherer, also derjenige, der Ihren Schaden begleichen soll,
Ihnen helfen will, lesen Sie auf www. unabhaengige-unfallhelfer.de, einer Seite des Vereins unabhängiger
Sachverständiger und Rechtsanwälte im Landgerichtsbezirk Neubrandenburg e.V..
3. Informationen zum Unfallrecht
Gehen Sie zu meiner Seite www.das-unfallportal.de.