



Rechtsschutzversicherung
Damit diese Frage gleich am Anfang geklärt ist, nein, ich vermittle keine Rechtsschutzversicherungen.
Natürlich bin ich als Anwalt erfreut, wenn mein Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Neben den
erfreulichen Umstand, dass bei einer Deckungsschutzzusage der Rechtsschutzversicherung meine Vergütung
gesichert ist, eröffnet aus wirtschaftlichen Gründen eine derartige Versicherung für viele Mandanten erst die
Möglichkeit, bestimmte Rechtsstreitigkeiten zu führen.
1. Autokauf
Immer wieder tritt nach einem Autokauf, naturgemäß im Regelfall bei Gebrauchtwagen, der Verdacht auf, dass das
Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen im Kaufvertrag nicht unfallfrei ist. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung
bietet die Möglichkeit, schon vor Erhebung einer Klage durch ein Sachverständigengutachten klären zu lassen, ob der
Verdacht begründet ist. Darüber hinaus kann festgestellt werden, in welchem Umfang ein Vorschaden vorliegt. Auch
diese Frage ist nicht unerheblich.
Auch das Vorhandensein sonstiger Mängel kann durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.
Ein derartiges Gutachten verursacht Kosten in drei- bis vierstelligen Bereich. Auch der folgende Rechtsstreit vor den
Gerichten kann Kosten im deutlich vierstelligen Bereich verursachen.
2. Leasing
Auch bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen wird ein Sachverständigengutachten erforderlich, wenn es zum Streit
darüber kommt, ob übliche Gebrauchsspuren oder üblicher Verschleiß vorliegen, oder ob die vorhandenen Schäden
an dem Fahrzeug über dieses hinausgehen.
Sind Sie rechtsschutzversichert, können Sie getrost den Streit hierüber aufnehmen. Zwar stehen die Kosten in keinem
Verhältnis zu den Summen, um die gestritten wird. Nicht selten übersteigen die Kosten eines Rechtsstreites die
Summe, um die gestritten wird. Hierüber brauchen Sie als rechtsschutzversicherte Person sich keine Gedanken
machen. Anders sieht es für den Leasinggeber aus. Dieser kann sich nicht gegen die Kosten des Rechtsstreits
versichern. Tatsächlich sind Sie aufgrund der Rechtsschutzversicherung der wirtschaftlich Stärkere. Verlieren Sie den
Rechtsstreit, haben Sie keine zusätzlichen Kosten. Verliert der Leasinggeber den Rechtsstreit, zahlt er im Regelfall
drauf.
Sein Sie versichert, dass der Leasinggeber diese Umstände kennt. Sofern Sie in der Lage sind, Ihren Standpunkt
bzgl. des Vorliegens von überwiegend oder ausschließlich üblichen Verschleißspuren juristisch zu untermauern, haben
Sie eine zumindest für den Abschluss eines Vergleiches eine vorzügliche Ausgangsposition.
3. Strafrecht
Es sind nicht die Rechtsanwaltskosten, aufgrund dessen unbedingt von mir der Abschluss einer
Rechtsschutzversicherung empfohlen wird. Vielmehr kann in bestimmten Konstellationen ein Strafprozess aufgrund
anderer Kosten für jeden mit einem durchschnittlichen Einkommen zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.
Stellen Sie sich einen Sachverhalt vor, bei dem es zur fahrlässigen Tötung mehrerer Personen aufgrund eines Unfalls
im Straßenverkehr gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft veranlasst zunächst die Erstellung eines Gutachtens zur
Rekonstruktion des Unfalls. Sodann werden die Leichen der Getöteten durch die Rechtsmedizin begutachtet.
Für Sie und Ihren Rechtsanwalt ergäben sich begründete Zweifel bezüglich des Gutachtens, das zur Rekonstruktion
des Unfalls erstellt worden ist. Zum einen haben Sie und Ihr Anwalt inhaltliche Zweifel, zum anderen wissen Sie über
Ihren Anwalt, dass der Sachverständige ständig für die Staatsanwaltschaft tätig ist und Sie haben deshalb Zweifel an
dessen Unabhängigkeit, weil Sie eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit des Sachverständigen befürchten.
Nunmehr benötigen Sie ein eigenes Gutachten, da weder Sie noch Ihr Anwalt, auch wenn dieser als Fachanwalt für
Verkehrsrecht über Grundlagen der Rekonstruktion von Unfällen verfügt, über das umfassende Wissen eines gut
ausgebildeten Sachverständigen zur Rekonstruktion von Unfällen verfügen. Hierneben verfügen Sie weder über die
Computerprogramme noch über die sonstige technische Ausstattung, um gegebenenfalls den Unfall nachzustellen.
Allein der finanzielle Aufwand, einen Unfall nachzustellen, übersteigt Ihre finanziellen Möglichkeiten.
Werden Sie freigesprochen, brauchen Sie sich in der Regel über die Kosten keine Gedanken machen. Werden Sie
allerdings verurteilt, tragen Sie alle Kosten, jedes einzelne Gutachten wird von Ihnen bezahlt werden!
Hinzu kommen die Kosten Ihres Anwalts, die bei einer mehrtägigen Hauptverhandlung auch nicht gerade gering sind.
Alle diese Kosten trägt Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung.
4. Bußgeld bzw. Verkehrsordnungswidrigkeiten
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Gebühren des Rechtsanwalts im Regelfall das Bußgeld um ein Mehrfaches
übersteigen. Allein aus diesem Grund rechtfertigt sich der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Hinzu kommt, dass auch hier wieder die Kosten von Gutachten eine Rolle spielen. Immer wieder muss durch Einholung
von Gutachten geklärt werden, ob z.B. eine Geschwindigkeitsmessung korrekt erfolgt ist. Auch diese Gutachten kosten
in der Regel ein Mehrfaches der Summe des Bußgeldes.
5. Ein Fazit?
Nein, aber ich darf Ihnen verraten, dass ich sowohl für das von mir geführte Fahrzeug als auch für das von meiner
Ehefrau privat geführte Fahrzeug eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen habe. Das ich als Fachanwalt
für Verkehrsrecht dieses für nötig erachte, sollte Ihnen zu denken geben.
Die Rechtsschutzversicherung sollten Sie nicht bei einer Gesellschaft des Konzerns abschließen, bei dem Sie ihre
Fahrzeugversicherung und Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Grundsätzlich tritt die
Rechtsschutzversicherung auch bei Streitigkeiten mit der Fahrzeugversicherung und der Haftpflichtversicherung ein.
Nach meiner Erfahrung ist die Einholung von Deckungsschutz erheblich einfacher, wenn die Rechtsschutzversicherung
aus einem einem anderen Konzern stammt.